Letzter Wille/Schenkungen
Was bleibt von mir, wenn ich einmal nicht mehr bin und wie kann ich über den Tod hinaus Gutes tun?
Wir alle kommen an den Punkt, an dem wir auf unser Leben zurück schauen und darüber nachdenken, was wir weitergeben. Möchten Sie, dass Ihre Werte und Ihr soziales Engagement auch über Ihr Leben hinaus sichtbar bleiben? Hinterlassen Sie der folgenden Generation etwas Dauerhaftes und schaffen Sie Gutes für die Ewigkeit.
Ein Testament schafft Bleibendes für die Nachwelt
Sorgen Sie vor für das, was Ihnen am Herzen liegt. Mit einem Testament können Sie über das Leben hinaus Gutes bewirken, liebe Menschen bedenken und sicherstellen, dass Ihr Nachlass in die richtigen Hände gelangt. Vielleicht haben Sie aber auch den Wunsch, einen guten Zweck zu unterstützen und die eigenen Werte weiter wirken zu lassen – zum Beispiel den Schutz der Tiere.
Hier ein Auszug aus einem aktuellen Testament!
"Ich habe in meinem Testament notariell verfügt, dass der KatzenTRaum e.V. einen Teil meines Nachlasses erhält. Der KatzenTraum e.V. erhält von mir ein Vermächtnis, weil ich auch nach meinem Tod etwas für die notleidenden Katzen tun möchte." T. Pollach
Jeder kann in seinem Testament verfügen, wer seinen Nachlass erhält.
Es gibt viele Möglichkeiten, mit einem Testament Gutes zu tun.
Erbschaft
Der Erbe / die Erbin tritt nach dem Tod die Rechtsfolge des Erblassers an. Erben können Personen oder Organisationen. Der Erbe / die Erbin übernimmt nach Ihrem Tod alle Ihre Rechte und Pflichten. Dazu gehören Ihr Vermögen (z.B. Immobilien, Bankkonten usw.) aber auch Verbindlichkeiten (z.B. Rechnungen, Darlehen usw.)
Vermächtnis
Wenn Sie Teile Ihres Vermögens an den KatzenTRaum e.V. vererben möchten dann ist das Vermächtnis der sinnvolle Weg.
Sie können z.B. in Ihrem Testament eine bestimmte Summe, eine Immobilie oder einen Wertgegenstand zugunsten von KatzenTRaum e.V. festlegen - ohne dass der KatzenTRaum e.V. zum Erben gemacht wird. Berücksichtigen Sie den KatzenTRaum e.V. in Ihrem Testament! Sie helfen damit über Ihren Tod hinaus den notleidenden Katzen.
Der KatzenTRaum e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein - es fallen keine Erbschaftssteuern an!
Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall
Einfach formuliert: Sie vereinbaren mit Ihrer Bank/Sparkasse, dass Ihr Guthaben (z.B. Sparbuch oder Bankkonto) am Tag Ihres Todes auf den KatzenTRaum e.V. übergehen soll.
Sie können auch den KatzenTRaum e.V. als Bezugsberechtigten Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung eintragen.