Wenn das Karma zuschlägt …….
Sicher kennen die meisten von euch die traurige Geschichte der Katzen die mit ihren damaligen Besitzerinnen aus dem Kriegsgebiet der Ukraine nach Bayern geflohen waren. Auf Anfrage erklärte sich der KatzenTRaum bereit, einige der circa 30 Katzen aufzunehmen. So zogen 7 ältere und kranke Miezen bei uns ein und fanden so eine neue, sichere Heimat. Auffallend war dabei der sehr schlechte haltungs- und gesundheitliche Zustand aller Katzen, die Untersuchungsberichte unserer Tierärztin waren schockierend.
Nach einiger Zeit überlegten es sich die bisherigen Halterinnen, Mutter und Tochter, aber anders und forderten nun die Rückgabe der Tiere. Da wir dies unter anderem aufgrund der bisherigen schlechten Haltung verweigerten, wurde von den Beiden nun eine Kampagne gegen den KatzenTRaum gestartet, in dem unser Gnadenhof zum Beispiel als „Katzen-Konzentrationslager“ bezeichnet und unsere Tierärzte als „Mörder“ beschimpft wurden.
Dazu wurde eine Klage auf Herausgabe der Katzen eingereicht, die dann Ende Januar vor dem Landgericht Traunstein verhandelt wurde. Während der etwa zehnstündigen Verhandlung kam es dabei zu wüsten Drohungen gegen Zeugen und durch das Verhalten der beiden Klägerinnen zu teils tumultartigen Zwischenfällen. Am Ende des Tages entschied der vorsitzende Richter in allen Punkten pro KatzenTRaum, die Klage wurde vollumfänglich abgewiesen. Ein ausführlicher Bericht darüber ist im Newsletter März 23 unter Aktuelles auf unserer Homepage www.katzentraum.org nachzulesen.
Wie erwartet legten die beiden Ukrainerinnen durch ihren Anwalt fristgerecht Berufung vor dem Oberlandesgericht München ein. Sollte also diese unselige Auseinandersetzung weitergehen ? Würde sich Justitia jetzt anders entscheiden und die drei, mittlerweile noch lebenden Katzen Tosha, Margosha und Mascha zurückgegeben werden müssen ? Gespannt warteten wir auf den Entscheid über die Zulassung der Berufung, es heißt ja nicht umsonst, vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.
Vor wenigen Tagen erreichte uns nun ein Schreiben des Oberlandesgerichts München. Und offenbar hatte das Karma zugeschlagen. Denn der Anwalt der Klägerinnen hatte zwar fristgerecht Berufung eingelegt, dabei allerdings vergessen oder übersehen, auch eine Begründung dafür beizufügen. Und da Anträge auf Berufung ohne ausreichende Begründung ungültig sind, wurde so der Antrag vollumfänglich abgewiesen, die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger !
Damit ist nun die eigentlich sehr traurige Geschichte um das Wohl der drei noch lebenden Miezen abgeschlossen und einem beschützten Lebensabend des Trios steht nichts mehr im Wege. Wir werden nun auch für Tosha, Margosha und Mascha versuchen, Schutzengerl-Paten zu finden, denn bisher war uns das nicht möglich. Wir mussten aufgrund der großen gesundheitlichen Baustellen der Miezen bereits einen höheren, vierstelligen Betrag aufwenden, aber diese armen Flüchtlingskatzen waren uns jeden Euro wert. Wenn uns jemand unterstützen möchte ist dies durch eine Patenschaft möglich, jeder Euro hilft uns bei unserer Arbeit für den Tierschutz, danke ! https://www.katzentraum.org/patenschaft.html