Eine Pflegekatze, Verantwortung und Freude in einem !

Immer wieder wird an uns die Frage gestellt, ob wir denn auch Katzen abgeben. Nun, der Sinn eines Gnadenhofs ist es, dass Miezekatzen, die aus verschiedenen Gründen bei uns aufgenommen werden, hier einen Platz für Immer bekommen. Meist handelt es sich um kranke, alte oder behinderte Katzen, die hier gepflegt werden und so einen sorgenfreien Lebensabend bekommen.

Doch auch wir geben in Einzelfällen, in denen es für die Katze Sinn macht, Tiere an Pflegeplätze weiter. Diese bleiben dabei weiter in Besitz des KatzenTRaum e.V., leben aber für einen bestimmten Zeitraum auf einem Pflegeplatz. Gründe für diese Maßnahmen gibt es mehrere. So werden wir fast täglich angefragt, ob wir denn nicht weitere Notfälle aufnehmen können. Da uns aber aus Platzgründen natürliche Grenzen gesetzt sind müssen wir leider sehr oft absagen. Wenn also eine soweit gesunde Katze an eine Pflegestelle abgegeben werden kann, wird so eventuell ein Platz für einen Notfall frei. Wobei uns wichtig ist, dass wir nur Katzen abgeben, die auch dafür geeignet sind. Das heißt zum Beispiel, dass Miezen, die sich im Rudel wohlfühlen und schon länger hier leben auch bei uns bleiben. Sollten wir aber eventuell das Gefühl haben, dass sich eine Mieze an einem Einzelplatz wohler fühlen würde, dann eben kommt ein Pflegeplatz ins Spiel.

Dies bedeutet, dass man sich nicht einfach eine Katze aussuchen kann, sondern eben nur bestimmte Miezen in Frage kommen. Was aber ist eigentlich mit dem Begriff Pflegestelle gemeint ?

Pflegestellen sind Haushalte, die behinderte und/oder alte Katzen anstelle des Gnadenhofs aufnehmen und versorgen können und wollen. Die Pflegestellen sind hierbei nicht Halter oder Besitzer der ihnen überlassenen Katze, die Tiere bleiben im Eigentum des Gnadenhofs, werden eben extern durch den Pflegenden betreut und nicht in den Räumlichkeiten in Bruckmühl.

Hierbei ist es wichtig zu wissen :

- die Pflegestelle sollte sich im erweiterten Umkreis von Bruckmühl befinden. Der KatzenTRaum e.V. behält sich vor, die Pflegestelle vor Vergabe eines Tieres zu besichtigen und hat das Recht, sich vom Wohlergehen der Katze zu überzeugen.

- Pflegestellen erhalten für jede ihnen übergebene Katze einen eigenen, schriftlichen Pflegestellenvertrag, den es zu achten gilt.

- Diese Pflegestellenverträge laufen auf unbestimmte Zeit; die Pflegestelle wie auch der KatzenTRaum e.V.  können den Vertrag jedoch mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende beenden. Die betreffende Katze ist dann wieder an den Gnadenhof abzugeben.

- Pflegestellen verpflichten sich, das ihnen überlassenes Tier ordnungsgemäß und artgerecht zu halten, es regelmäßig zu füttern und auf das Tier gut aufzupassen und u.a. vor Verletzungen und einem Entlaufen zu schützen.

- Die Kosten der Fütterung und Haltung trägt die Pflegestelle, Tierarztkosten und die Kosten medizinischer Versorgung trägt hingegen grundsätzlich der Verein nach Maßgaben des Vertrages.

Alle weiteren Fragen sind im Pflegestellenvertrag geregelt oder können bei Interesse per Email-Kontakt über tp@katzentraum.org gestellt werden.

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