Katzenschutzverordnung, die leider meist unendliche Geschichte!

In letzter Zeit hört und liest man öfters Aussagen zur Katzenschutzverordnung. Auch wir haben uns schon sehr ausführlich dazu geäußert. Doch was steht eigentlich in dieser Verordnung?

Nun, es geht dabei vor allem um die ungebremste Vermehrung durch unkastrierte Streunerkatzen. Laut Schätzung des Deutschen Tierschutzbundes gibt es aktuell allein in Bayern circa 300.000 dieser Katzen. Sie leben meist in Rudeln, oft in verlassenen Häusern, abgelegenen Gegenden, aber auch am Rande vieler Dörfer. Durch die ungebremste Vermehrung und Inzucht sind 99 % aller neugeborenen Katzenbabys krank, erblinden meist an unbehandelten Katzenschnupfen und verenden oft innerhalb der ersten sechs Monate ihres bedauernswerten Lebens.

Seit 2013 ist die Katzenschutzverordnung im Tierschutzgesetz verankert, allerdings wurde die Umsetzung zur Ländersache erklärt. Und damit beginnt nun das große Schlamassel! Denn so liegt es nun praktisch im Ermessen jedes einzelnen Landrates, bzw. einzelner Bürgermeister, ob eine dringend nötige Umsetzung erfolgt. Typisch für den Umgang damit war eine sogenannte „Bürgermeisterdienstbesprechung“ des Landrats des Landkreises Landshut, über das die „Passauer Neue Presse“ berichtete.

Nachdem der Tierschutzverein Landshut darum gebeten hatte, hier das Anliegen Katzenschutzverordnung vorbringen zu dürfen, leitete Landrat Erwin Schneider dieses Thema mit den Worten „Ich würde meinen Kater nicht kastrieren lassen, denn das ist Körperverletzung“ ein ! Zur Information, dieser Mann ist Mitglied einer Partei, die das Wort „Christlich“ in ihrem Namen trägt. Ja, wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr! Nachdem die Vorstände des Vereins die Notwendigkeit von Kastrationsmaßnahmen vorgetragen hatten, kam der zuständige Veterinär zu Wort. Er zweifelte die große Zahl an Streunerkatzen an und sieht deshalb keinen Handlungsbedarf, wobei er sein Wissen vor allem von Nachfragen bei Jägern bezog ! Mit anderen Worten, wenn‘s weniger sind, dann können die durchaus verrecken !

Nachdem es im Landkreis auch ehemalige Truppenübungsplätze gibt, wurde auch ein Angehöriger der Verwaltung gefragt, der aber keine Probleme erkennen konnte, da diese mit „4,6 mm Hilfsmitteln erledigt würden“. Da half dann auch der nachgeschobene Halbsatz „war nur Spaß“ nichts mehr.

Soweit der Bericht der PNP, noch entlarvender ist dann der Kommentar des Redakteurs, der die Bitte nach einer Umsetzung der Katzenschutzverordnung als „Weltfremden Vorschlag“ abtat, der bei manchenStadt- und Gemeinde-Oberhäuptern nur zu Verständnislosigkeit und derben Witzeleien geführt habe. Schlimm sei auch, dass oft Katzen in zu kleinen Wohnungen leben müssten, was dass mit der Verordnung zu tun hat weiß wohl nur der Kommentator. Außerdem führt er auf, dass es doch sinnvoller wäre, kranke Katzen zu „erlösen“, statt hier Geld in eine Behandlung zu stecken.
Bürgermeister währen eben Praktiker und Pragmatiker, für weltfremde Vorschläge wären sie nicht zu haben !

Wir geben zu, solche Aussagen lassen auch uns zuerst mal fassungslos zurück. Auch wenn Tiere rechtlich keine Sache mehr sind, sollten sie also wie eine defekte Kaffeemaschine behandelt werden, sind sie nicht mehr voll funktionsfähig, dann ab auf den Sperrmüll ! Dazu passt auch ein Kommentar, den wir kürzlich unter einem Video auf unserer Facebookseite lesen konnten. In dem Video ging es um unseren durch Ataxie behinderten Kater Oscar, der mutig mit seiner Behinderung umgeht und mittlerweile ganz stolz durch unseren Garten marschiert. Im Kommentar liest man dann, wir wären keine Tierschützer, sonst hätten wir Oscar schon lange eutanasiert. Wobei wir hier eher über die Dummheit des Schreibers entsetzt waren.

Dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel die Stadt Laufen. Hier hat ein verantwortungsbewusster Bürgermeister, angestoßen durch die „Katzenhilfe Salzachtal“, als erste Gemeinde Bayerns erfolgreich und mit Unterstützung durch die Katzenhilfe die Katzenschutzverordnung umgesetzt. Natürlich wissen wir, dass dies nicht so einfach ist, denn gerade in ländlichen Gegenden sitzen oft auch Landwirte in den Gemeinderäten, die keinen Sinn in der Verordnung sehen. Deshalb ist auch Aufklärung weiter wichtig, denn oft wird nicht daran gedacht, dass zum Beispiel Katzenleukose bei Streunern weit verbreitet ist und so bei Kontakt auch das eigene, lieb gewordene Haustier angesteckt werden kann.

Vielleicht ist es auch sinnvoll, Gemeinderäte, Bürgermeister und Landräte persönlich die Frage zu  stellen, was sie denn selbst für den Tierschutz tun und sich dann nicht mit Ausreden abspeisen zu lassen. Meist gebrachte Ausrede ist ja, dass das Problem der Katzenschutzverordnung überregional gelöst werden müsse, denn damit kann man die eigene Untätigkeit wunderbar verschleiern. Und eventuell sollten wir bei den nächsten Wahlen die Frage des echten Tierschutzes doch mehr in unsere Wahlentscheidung mit einfließen lassen. Noch schauen die großen Parteien eher mitleidig auf Tierschutzparteien herab und übersehen, dass gerade bei jungen Menschen das Interesse für Tierschutz weiter stark steigend ist.

Vor kurzem hat das Landratsamt Rosenheim eine Abfrage gestartet mit der Möglichkeit, Streunerkatzen zu melden. So soll geprüft werden, ob denn eine Maßnahme überhaupt erforderlich wäre. Wir befürchten allerdings, dass hier eher ein Alibi für für ein weiteres Zusehen geschaffen werden soll. Katzenleid sollte nicht jahrelang verwaltet, sondern schnellstmöglich verhindert werden.

Wir wissen, dass uns noch ein langer Kampf um die Rechte von Tieren bevorsteht. Doch aufgeben kommt für uns sicher nicht infrage. Auch wenn es nicht einfach ist, gegen Ignoranz, fehlendem Interesse und Hartherzigkeit, meist gepaart mit Dummheit vorzugehen, das Wohl der Tiere ist es uns allemal wert!

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